Reitbeteiligungsvertrag zum ausdrucken

Um den finanziellen Kollaps im Schadenfall abzuwenden, sollte daher jeder Pferdehalter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Hier ist vor allem die Versicherungssumme entscheidend. „Es gibt viele Varianten, aber empfehlenswert ist eine Deckungssumme in Höhe von 15 Millionen Euro pauschal bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, um vor hohen Kosten geschützt zu sein“, empfiehlt Expertin Bak. Die Reiterin striegelt das Pferd. Keine große Sache. Doch plötzlich schlägt Schimmelstute „Jashita“ aus. Die Frau wird am Knie getroffen. Sie erleidet einen Kreuz- und Innenbandriss. Die verletzte Gräfin fordert von der Pferdebesitzerin Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 30.000 Euro.

Doch die weigert sich zu zahlen. Begründung: Die „blaublütige“ Reiterin habe beim Striegeln nach einer Bremse geschlagen und die Stute damit erschreckt – sie sei also selbst schuld. Außerdem bestehe zwischen beiden ein „Reitbeteiligungsvertrag“, wodurch eine Haftung ohnehin ausgeschlossen sei. Nicht jedem ist es möglich ein Pferd selbst zu finanzieren und so für sein Wohlergehen aufzukommen. Dennoch ist dies kein Grund Ihren Wunsch zu reiten zu ignorieren. Mit einem Reitbeteiligungsvertrag regeln Sie die gemeinsame Nutzung und die gemeinsame Übernahme von Verantwortung für ein Pferd. Teilen Sie sich ein Pferd mit mehreren Besitzern. Dieser Ratgeber zeig Ihnen wie eine Beteiligung funktioniert und auf was zu achten ist. Hinweis:Zum Preis von 5,00 EUR erhalten Sie von uns automaitsch 2 Exemplare dieses Vertragsmusters Das Landgericht München beschließt daraufhin am 18. Juli 2019, einen medizinischen Gutachter hinzuzuziehen, der zu Unfallhergang und Verletzungen Stellung nehmen soll. Das Verfahren solle voraussichtlich im Herbst fortgesetzt werden, berichtet die „Passauer Neue Presse“. .

„Grundsätzlich unterliegt jeder Tierhalter der Tierhalterhaftung gemäß Paragraf 833 Bundesgesetzbuch (BGB). Richtet ein Pferd einen Schaden an, ist derjenige, der das Pferd hält, verpflichtet, für die Kosten aufzukommen“, sagt Cathrin Bak, Spezialisten für Pferde- und Betriebshaftpflichtversicherungen bei den Uelzener Versicherungen. Dabei können regelrechte Horrorszenarien entstehen, bei denen ein Streitwert von 30.000 Euro wie die sprichwörtlichen „Peanuts“ wirken. „Pferde können Schäden verursachen, die schnell in die Millionenhöhe gehen“, stellt Bak klar – etwa, wenn ein Tier von der Weide ausbricht und einen Verkehrsunfall verursacht. Zu weit hergeholt? Keineswegs. „Pferde sind Fluchttiere“, betont die Expertin der Uelzener. „Instinktgesteuertes Verhalten oder Fremdverschulden lassen sich nie komplett ausschließen.“ . Wie auch immer der Fall ausgehen wird, zeigt er doch zumindest dies: Eine alltägliche Situation, wie sie sich in dem beliebten Freizeitsport täglich Tausende Male ereignet, kann urplötzlich auf rechtlich unsicheres Geläuf führen. Nicht allen Pferdebesitzern dürfte das so klar sein. Wie ist also die rechtliche Lage ganz allgemein zu bewerten? © Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.