Accords de Schengen

1. Qu’en est-il des mesures de renforcement quant à la collaboration entre Confédération et cantons frontières dans le domaine du transfert des compétences pour les cas qui ne nécessitent pas d’enquête de police au niveau cantonal?

2. Qu’en est-il des changements nécessaires dans les infrastructures actuelles?

– réseau radio avec l’Italie (tunnel du Simplon) et avec la France (Bellegarde)?

– nouvelles installations de contrôle nécessaires suite à la nouvelle ligne ferroviaire du BLS en vue de la mise en exploitation prévue en automne 2007?

3. Qu’en est-il des effectifs du Corps des gardes-frontière en tant qu’unité nationale et quelles sont les tâches de contrôle du Conseil fédéral en prenant en compte qu’à l’interne de l’Administration fédérade des douanes, des diminutions ont lieu pour des questions d’économie?

RÉPONSE DU CONSEIL FÉDÉRAL

Zur Frage 1: Der Bund und die Kantone haben im Frühjahr 2006 eine sogenannte Mustervereinbarung über die Zusammenarbeit des Grenzwachtkorps und der Kantone bei den Kontrollen im rückwärtigen Raum unter Schengen vereinbart. Diese soll als Vorlage für die noch auszuhandelnden konkreten Verträge zwischen den betroffenen kantonalen Polizeikorps und dem Grenzwachtkorps dienen. Mit Ausnahme des Kantons Zürich, mit welchem eine mündliche Vereinbarung besteht, sind in sämtlichen Grenzkantonen sowie im Kanton Bern schriftliche Vereinbarungen in Kraft, welche allerdings noch nicht auf der neuen Mustervereinbarung fussen. Mit Liechtenstein laufen zurzeit entsprechende Gespräche auf der Basis der Mustervereinbarung.
Zur Frage 2: Die Assoziierungsabkommen zu Schengen und Dublin wurden von der Schweiz am 20. März 2006 ratifiziert. Die Ratifizierung durch die Europäische Union steht zurzeit noch aus. Erst nach der Ratifizierung durch die Europäische Union wird die Schweiz von den Schengen-Staaten einer sogenannten Evaluation unterzogen, in deren Rahmen sich die Europäische Union darüber vergewissert, dass die Schweiz alle Vorgaben von Schengen erfüllt. Nach erfolgreicher Evaluation – wir rechnen damit, dass diese zwischen dem Frühjahr 2007 und dem Frühjahr 2008 erfolgt – werden die Assoziierungsabkommen operativ in Kraft gesetzt. Vor diesem Hintergrund wurden bislang noch keine Veränderungen an der bestehenden Infrastruktur vorgenommen.
Im Rahmen des Ausbaus des Funknetzes Polycom plant das Grenzwachtkorps, den Simplontunnel und die Region Bellegarde mit einzubeziehen. In der Region Bellegarde wurde deshalb vor rund drei Jahren eine schweizerisch-französische Gruppe eingesetzt. In Bezug auf die Kontrollen der neuen BLS-Linie hat das Grenzwachtkorps Dienstlokalitäten im Bahnhof Visp beantragt.
Zu Ihrer Frage 3: Die Entlastungsprogramme 2003 und 2004 werden durch die Eidgenössische Zollverwaltung vollumfänglich umgesetzt. Mit dem Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004 über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über die Assoziierung an Schengen und Dublin wird der Bestand des Grenzwachtkorps gemäss Artikel 1 Absatz 3 auf den Bestand vom 31. Dezember 2003 – das ist von den Räten so beschlossen worden -, also auf 1938 Personaleinheiten, festgelegt. Ein allfälliger Personalabbau im Rahmen des Entlastungsprogramms wird folglich zur Hauptsache von anderen Organisationseinheiten der Eidgenössischen Zollverwaltung getragen und nicht vom Grenzwachtkorps.