Aptitude au port d’armes

Sur le plan fédéral, serait-il possible d’avoir une loi plus stricte, demandant une plus grande aptitude au permis de port d’armes à titre professionnel?

RÉPONSE DU CONSEIL FÉDÉRAL

Gemäss Artikel 27 Absatz 1 des Waffengesetzes erfordert das Tragen von Waffen an öffentlich zugänglichen Orten eine Waffentragbewilligung. Eine Unterscheidung zwischen dem Tragen von Waffen zu gewerbsmässigen und dem Tragen von Waffen zu privaten Zwecken nimmt das Waffengesetz nicht vor. Zu beachten ist aber, dass gemäss Artikel 2 des Waffengesetzes die Armee, die Militärverwaltungen sowie die Zoll- und die Polizeibehörden vom Geltungsbereich des Waffengesetzes ausgenommen sind und entsprechend keine Waffentragbewilligung nach Waffengesetz benötigen. Angehörige der vorerwähnten Behörden absolvieren für ihre Tätigkeiten umfangreiche Berufsausbildungen, in denen die Eignung abgeklärt wird. Bezüglich Militär wird ergänzend auf die Antwort auf die Frage 09.5294 verwiesen, wonach derzeit geprüft wird, ob allenfalls auch in der Militärgesetzgebung zusätzliche Eignungsprüfungen vorgesehen werden sollen.
Der Erhalt von Waffentragbewilligungen für Angehörige privater Sicherheitsfirmen bzw. für private Personen richtet sich nach Artikel 27 des Waffengesetzes. Artikel 27 Absatz 2 führt, in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 2, die Voraussetzungen auf, die gegeben sein müssen, damit eine Person eine Waffentragbewilligung erhält. So wird, neben der Volljährigkeit, im Sinne einer Eignungsprüfung verlangt, dass die Person nicht zur Annahme Anlass gibt, dass sie mit der Waffe sich selbst oder Dritte gefährdet. Die zuständige Behörde hat unter anderem, gestützt auf Einträge in den polizeilichen Informationssystemen, zu prüfen, ob der Antragsteller bereits Personen mit einer Waffe bedroht oder unkontrolliert in die Luft geschossen hat. Trifft dies zu, wird dem Gesuchsteller keine Waffentragbewilligung ausgestellt.
Eine darüberhinausgehende Eignungsprüfung wurde vom Gesetzgeber bis anhin nicht für nötig erachtet; Artikel 27 des Waffengesetzes könnte aber entsprechend ergänzt werden.