Conséquences monétaires du remplacement de l’indexation au coût de la vie par une allocation unique non assurée

Dans le cadre du budget 2007 le Conseil fédéral a décidé d’indexer les salaires du personnel fédéral à hauteur de 1,2 pour cent et de compenser le renchérissement des années précédentes par une allocation unique non assurée. Le Conseil fédéral peut-il m’indiquer quelles sont les conséquences monétaires de l’allocation unique en lieu et place de l’indexation intégrale et assurée du renchérissement, depuis l’introduction de cette mesure et par année sur:

– le budget du personnel fédéral?

– la caisse de pension Publica?

– le gain assuré du personnel fédéral?

– la pension de l’employé fédéral en cas de primauté des cotisations?

RÉPONSE DU CONSEIL FÉDÉRAL

Zunächst ist festzustellen, dass es keine Bindung der Löhne des Bundespersonals an die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise gibt. Aber in Artikel 16 des Bundespersonalgesetzes ist vorgesehen, dass die Löhne angemessen an die Teuerungsentwicklung angepasst werden. Dabei sind die wirtschaftliche und die finanzielle Lage des Bundes und die Entwicklungen der Arbeitsmärkte zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass es auch Jahre geben kann, in welchen kein Teuerungsausgleich gewährt wird. Für das Jahr 2007 sieht der Bundesrat nun einen solchen Ausgleich von 1,2 Prozent vor. Gemäss aktuellen Prognosen des Bundesamtes für Statistik dürfte er zwischen 0,4 und 0,6 Prozent über der effektiv zu erwartenden Jahresendteuerung 2006 liegen.
Ferner wird dem Bundespersonal im März 2007 eine unversicherte Zulage im Umfang von 1,9 Prozent gewährt. Eine solche Zulage wurde bereits im laufenden Jahr ausbezahlt. Sie ist faktisch eine Ersatzmassnahme für die Nichtgewährung des Teuerungsausgleichs. Derartige zusätzliche, unversicherte Lohnmassnahmen werden heutzutage von verschiedenen Arbeitgebern gewährt.
Was die finanziellen Konsequenzen im Falle einer Versicherung der Zulage betrifft, lässt sich Folgendes sagen: Der individuelle versicherte Verdienst der Arbeitnehmenden würde steigen. Würde die Zulage dann versichert, dann wäre dies im Jahr 2007 mit zusätzlichen Ausgaben von 160 Millionen Franken im Personalbudget verbunden. Demgegenüber kostet die unversicherte Zulage lohnseitig nur 70 Millionen Franken. Für Mitarbeitende, welche demnächst in Pension gehen, ergäbe sich dadurch eine höhere Rente. Für die Publica wären damit keine finanziellen Konsequenzen verbunden. Dieser Lohnbeschluss ist Teil des Gesamtpaketes genannt « Lohnmassnahmen und berufliche Vorsorge » für die Jahre 2005, 2006 und 2007 im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm 2004 und mit der Totalrevision des Pensionskassengesetzes. Ab 2008 entfällt diese Regelung.