Port d’armes et tests psychotechniques

Ne serait-il pas nécessaire qu’un candidat au port d’armes passe une série de tests psychotechniques additionnels à ce qui est demandé aujourd’hui?

RÉPONSE DU CONSEIL FÉDÉRAL

Die vom VBS eingesetzte Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen hat verschiedene Aspekte im Umgang mit Ordonnanzwaffen untersucht. So wurde eine verfeinerte Persönlichkeitsanalyse der Stellungspflichtigen bei der Rekrutierung als Möglichkeit zur Reduzierung von Affekthandlungen mit Feuerwaffen geprüft. Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe kommt zum Ergebnis, dass entsprechende Tests nur dann aussagekräftig sind, wenn für jeden Probanden mindestens ein halber Tag aufgewendet wird. Derzeit wird geprüft, ob die Militärgesetzgebung psychologische Tests vorschreiben soll. Im Waffengesetz ist dies heute nicht vorgesehen, Artikel 27 könnte aber entsprechend angepasst werden.